Mitgliedschaft im DFN-Verein
Mitglied sein heißt mitgestalten
Die Stärke des Deutschen Forschungsnetzes ist das breite Mandat seiner Mitglieder. Mit über 350 institutionellen Mitgliedern engagiert sich die überwiegende Mehrzahl der deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie forschungsnahe Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft am DFN-Verein.
Die Vertreter der Mitglieder treffen sich zweimal jährlich, um die Belange des DFN-Vereins zu diskutieren und seine Zukunft zu gestalten. Die Mitglieder beschließen insbesondere die Finanzen des Vereins sowie die Höhe der Kostenumlage zur Nutzung der Dienste. Aus ihren Reihen wählen sie einen Verwaltungsrat, dessen drei Vorsitzende auch gleichzeitig den Vorstand des Vereins bilden. Alle Ämter des Vereins sind ehrenamtlich.
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Als Mitglieder können juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts aufgenommen werden, von denen ein wesentlicher Beitrag zum Vereinszweck zu erwarten ist oder die dem Bereich der institutionell oder sonst aus öffentlichen Mitteln geförderten Forschung zuzurechnen sind.
Juristische Personen benennen einen Vertreter, der die juristische Person gegenüber dem Verein vertritt.
Natürliche Personen können als Mitglieder aufgenommen werden, wenn von ihnen in besonderem Maße wesentliche Beiträge zum Vereinszweck zu erwarten sind; über die Aufnahme natürlicher Personen entscheidet der Verwaltungsrat.
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Eine Kostenumlage für die ideellen Aufgaben des Vereins
Die Mitglieder des DFN-Vereins entrichten einen Mitgliedsbeitrag, der die Kosten des sogenannten ideellen Vereins decken soll. Dies sind z. B. die Kosten für die Ausrichtung der Mitgliederversammlung oder die Durchführung der Sitzungen der anderen Vereinsorgane (Vorstand, Verwaltungsrat). Die Höhe der Mitgliedsbeiträge ist abhängig von der Art des Mitglieds und wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. -
Im geschützten Bereich finden Sie Informationen zur Mitgliederversammlung sowie Protokolle und Unterlagen.