DFN-Cloud
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Wir haben eine Sammlung von Informationen zur Beantwortung häufig gestellter Fragen rund um den Dienst DFN-Cloud zusammengestellt. Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, wenden Sie sich gern an das Team der DFN-Cloud.
-
Externe Cloud-Dienste Föderierte Cloud-Dienste - Rechenkapazität, VM (IaaS+)Storage, CPU, RAM, GPU, DB,…
- Sync & Share (SaaSGgf. mit Office-Software
- Managed Plattforms, Container
(PaaS – ohne Serverzugriff)
- Rechenkapazität, VM (IaaS)Storage, CPU, RAM, GPU, DB,…
- Anbieter: kommerzielle Provider von
Cloud-Dienstleistungen
- Anbieter: Einrichtungen im Wissenschaftsnetz
Die externen Cloud-Dienste werden kommerziell-gewerbliche angeboten. Föderierte Cloud-Dienste sind Dienste von Einrichtungen des Wissenschaftnetzes für Einrichtungen des Wissenschaftnetzes. Sie unterscheiden sich vor allem dadurch voneinander, die Föderierten Dienste vor allem der systematischen Erprobung dienen.
-
Zunächst muss eine teilnehmende Einrichtung klären, ob die benötigte Cloud-Infrastruktur Bestandteil der vom DFN vermittelten OCRE-Angebote ist.
Ist das nicht der Fall, muss die Einrichtung eine eigene Ausschreibung vornehmen.
Stößt hingegen ein OCRE-Angebot auf Interesse, kann die teilnehmende Einrichtung über den DFN auf die zentral von GÉANT ausgehandelten Rahmenverträge zugreifen, um sich selbst den Beschaffungsaufwand zu erleichtern. Die interessierte Einrichtung muss sich dann um eine formale Grundlage mit dem DFN zur Nutzung der gewerblichen Cloud-Nutzung bemühen, denn der Cloud-Anbieter möchte die satzungsgemäße Nutzungsberechtigung einer Einrichtung im Rahmen der Teilnahme am Deutschen Forschungsnetzes erfüllt sehen, um entsprechende Rabatte einzuräumen.
Dann steht die konkrete Auswahlentscheidung an, denn die Cloud-Angebote der verschiedenen Anbieter sind mitunter sehr ähnlich und es bedarf einer angemessenen Dokumentation der Auswahlentscheidung für einen konkreten Dienst. Die Art und Weise, wie eine Auswahl dokumentiert wird, hängt im Wesentlichen von den Vorgaben der Beschaffungsabteilungen der teilnehmenden Einrichtungen ab. Die OCRE-Rahmenverträge sehen direkte Vergaben genauso vor, wie sogenannte „Schreibtisch-Wettbewerbe“ oder „Mini-Wettbewerbe“ unter konkurrierenden Cloud-Anbietern. Sind die Formalitäten geklärt und die Auswahl getroffen, kann der Abruf von Cloud-Diensten durch die teilnehmende Einrichtung beginnen. Dazu werden sogenannte „Call-of-Contracts“ – also Abruf-Verträge zwischen der teilnehmenden Einrichtung und dem Cloud-Anbieter – abgeschlossen, die konkret den Nutzungsumfang zum Inhalt haben.
-
Der Weg zur föderierten Cloud erfolgt in vier Schritten. Das Angebot funktioniert nach dem Prinzip „Von teilnehmenden Einrichtungen, für teilnehmende Einrichtungen“. Die einen Dienst anbietende Einrichtung fungiert als Forschungspartner und eine teilnehmende Einrichtung bzw. eine Anwendereinrichtung wird dabei zum Erprobungspartner.
- Im ersten Schritt schließt eine an einem föderierten Dienst interessierte Einrichtung einen sogenannten „Erprobungsrahmenvertrag“ mit dem DFN ab.
- Im zweiten Schritt wählt der Erprobungspartner einen Dienst, an dem er interessiert ist, aus. Der Erprobungspartner kann nach Abschluss des Erprobungsrahmenvertrags zunächst auch erstmal unverbindlich einen Dienst testen.
- Im dritten Schritt schließen ein Erprobungspartner und ein Forschungspartner dann eine Erprobungsvereinbarung.
- Im vierten Schritt werden Nutzungskontingente beziffert werden. Ab diesem Zeitpunkt fallen dann entsprechende Nutzungsentgelte an.
-
Folgenden Mehrwerte ergeben sich für teilnehmende Einrichtungen aus der Nutzung der OCRE-Rahmenverträge
- Öffentlich ausgeschriebene Dienste mit wesentlich reduziertem Beschaffungsaufwand für die Einrichtungen.
- Finanzielle Vergünstigungen durch prozentuale Rabatte, Erlass Datentransfergebühren usw.
- Datenschutz: DSGVO gilt für alle Anbieter, Datenhaltung in EU Standard.
- Beratungsdienstleistungen: Beschaffung von Beratungen und Schulungen ist ebenfalls vorgesehen.
-
Den externen bzw. gewerblichen Cloudangeboten der OCRE-Rahmenverträge liegt ein effizientes, dreiteiliges Vertragskonstrukt zugrunde. Beim Vergabeverfahren durch GÉANT hat der DFN maßgeblich mitgewirkt. GÉANT hat in der Folge Rahmenvereinbarungen mit den jeweiligen Service-Providern etabliert, die die Grundlage für Nutzungsabrufe durch teilnehmende Einrichtungen bildet. Die Abrufvereinbarungen zwischen Service-Provider und teilnehmender Einrichtung auf Grundlage der OCRE-Rahmenvereinbarung setzt eine Dienstvereinbarung der teilnehmenden Einrichtung und dem DFN voraus.
-
Die aktuell nutzbaren Cloud Service Provider werden im OCRE Cloud-Katalog präsentiert.
-
Für die Auswahl stehen hilfreiche Excel-Tools zur Unterstützung des richtigen Service-Providers bereit:
- GÉANT Tool Selection by needs
- GÉANT Tool Desktop Mini Competition
Außerdem auf Abruf verfügbar:
- Vollständige Vergabemappe aller Provider und Services im Kontext von OCRE
- Unverbindliche Übersetzung der englischen Dokumente „Call-Off Agreement“ (Abrufvereinbarung) sowie „Framework Agreement“ (Rahmenvereinbarung)
-
- Betreuung vor, während und nach Vertragsabschluss, insbesondere: Übergang von GÉANT IaaS → OCRE
- Eskalation über DFN zur Schiedsstelle GÉANT
- Unverbindliche Übersetzung der (generischen) Rahmenvereinbarungen
- Beantwortung von zentralen Fragen der Community: Beschaffungsrechtliche Bewertung (aus 2017), ggf. ebenfalls durch die Forschungsstelle Recht im DFN
- Zentrale Übersicht über alle Cloud Service Provider, Plattformen und Ansprechpartner
- Mitarbeit in der ZKI Cloud-Kommission
- Veranstaltungen: Workshops, Webinare sowi das Forum Cloud auf der DFN-Betriebstagung
- Ankündigung auf Events, Workshops und Webinare: Cloud-Mailingliste, DFN-Newsletter
- Hintergrundberichte: Printpublikation “DFN-Mitteilungen”