Interessenabwägung für rechtmäßige Datenverarbeitungen
7. Februar 2025
Zahlreiche Verarbeitungen von personenbezogenen Daten werden auf den Erlaubnistatbestand in Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gestützt, der eine Datenverarbeitung aufgrund eines berechtigten Interesses des Verantwortlichen erlaubt, sofern nicht die Interessen, Grundfreiheiten und Grundrechte der betroffenen Person überwiegen.
Der Tatbestand geht in der Praxis mit einer großen Rechtsunsicherheit einher. In Folge 71 von „Weggeforscht“ stellen die wissenschaftlichen Mitarbeiter Ole-Christian Tech und Johannes Müller die Leitlinien des Europäischen Datenschutzausschusses zum Erlaubnistatbestand vor und zeigen die im Leitfaden enthaltenen Kriterien auf, die in der Praxis bei der Abwägung helfen können.
Ausführliche Informationen enthält der Infobrief Recht Januar 2025.
„Weggeforscht“ ist nicht nur der Name des Podcasts, sondern auch Programm – die mitunter komplexen Themen der Forschungsstelle Recht werden anschaulich und sachlich aufbereitet, diskutiert und auf diese Weise im besten Sinne „weggeforscht“. Der Podcast erscheint regelmäßig auf allen gängigen Podcast-Plattformen.